In unseren Häusern soll NUR die Freude am Service ansteckend sein.
Die höchsten Hygienemaßnahmen wurden für Sie getroffen, denn Ihre Gesundheit & Sicherheit sind unsere Priorität. Ihr Zimmer wurde vor Ihren Aufenthalt frisch desinfiziert.
Zum regelmäßigen Desinfizieren stehen Ihnen zahlreiche Desinfektionsspender im gesamten Gebäude zur Verfügung. Auch unsere MitarbeiterInnen desinfizieren sich regelmäßig die Hände und sind nach der „3-G-Regelung“ entsprechend geimpft, genesen oder regelmäßig getestet. An den Rezeptionen wurden zusätzlich Plexiglasscheiben angebracht.
Einreise nach Österreich
Die Einreise seit dem 19. Mai 2021 vom Ausland nach Österreich ist möglich. Sie benötigen dafür einen gültigen negativen PCR- oder Antigentest, sind genesen oder geimpft.
Für die Einreise müssen Sie sich bitte vorab registrieren: https://entry.ptc.gv.at/. Ausgenommen von der Registrierung sind Personen, welche sich in den zehn Tagen vor der Einreise ausschließlich in Österreich oder in „Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (siehe Anlage A der Einreiseverordnung) aufgehalten haben.
Im Hotel und der Gastronomie gilt die „3-G-Regel“, d.h. Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen.
Gültigkeitsdauer der verschiedenen Tests:
- PCR-Tests: 72 Stunden
- Antigentests von befugten Stellen (Teststraße, Apotheke, Arzt): 48 Stunden
- Selbsttests, die in einem behördlichen Datenerfassungssystem erfasst werden: 24 Stunden
- Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden (ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis)
- Genesung: Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc.
Hinweis zu Antikörpertests: Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt. - Ab einem Aufenthalt von zwei Nächten ist ein kontrollierter Selbsttest
verpflichtend. Eine entsprechende Räumlichkeit wird für Sie zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie um Mitnahme eines Selbsttests, alternativ kann dieser auch gerne an der Rezeption erworben werden. Außerdem stehen Ihnen öffentliche Teststationen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Ein Präventionskonzept und ein Covid-19-Beauftragter sind bei IMLAUER umgesetzt und vorhanden.
Darüber hinaus gilt in der Gastronomie:
- Registrierungspflicht bei einem Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher NICHT für Take Away) noch bis zum 22. Juli 2021
Neuerungen ab 1. Juli:
- keine gesetzlich festgelegte Sperrstunde
- keine Abstandsregelungen
- keine Beschränkungen bzgl. der Personenanzahl in der Gastronomie
- keine Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter in der Gastronomie im Innen- und Außenbereich
- ab 22. Juli 2021 keine Registrierungspflicht in der Gastronomie
- typische Nachtgastronomie sowie Clubszene öffnet wieder
- keine Teilnehmerobergrenze bei Veranstaltungen mit oder ohne zugewiesenen Sitzplätzen
- Konsumation von Speisen und Getränken ist auch wieder im Stehen ohne zugewiesenen Sitzplatz erlaubt
Sichere Gastfreundschaft
Mit der Initiative „Sichere Gastfreundschaft“ bekennen wir uns zur Einhaltung von Sicherheits- und Hygiene-Maßnahmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmen regelmäßig an Testungen auf das Covid-19-Virus teil.